Die Verlängerung der Elternzeit – Elternzeit verlängern

Die Verlängerung der Elternzeit – Die Elternzeit wird in der Regel auf zwei Abschnitte verteilt. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers kann diese sogar auf mehrere Abschnitte verteilt werden.

Die Elternzeit verlängeren

Die Elternzeit verlängeren

Normalerweise wird diese zuerst für zwei Jahre beim Arbeitgeber beantragt. Möchte man die Verlängerung der Elternzeit auf drei Jahre beantragen, so ist das rechtzeitig – und zwar spätestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten zwei Jahre – dem Arbeitgeber schriftlich zu melden.

Die Verlängerung der Elternzeit oder eine generelle Inanspruchnahme der Elternzeit kann von dem Arbeitgeber nicht durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung eingeschränkt werden.

Elternzeit beider Eltern

Die Elternzeit kann auch von beiden Elternteilen beansprucht werden. Jedoch muss dem Arbeitgeber acht Wochen vorher schriftlich angezeigt werden, für welche Zeit die ersten zwei Lebensjahre genommen werden. Möchte man die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern, ist dies dem Arbeitgeber rechtzeitig zu melden. Es bedarf in diesem Falle keiner Zustimmung seitens des Arbeitgebers, er muss nur informiert werden.

Verlängerung der Elternzeit

Schwieriger wird es, eine Verlängerung der Elternzeit zu beantragen, wenn der erste Abschnitt nicht über die zwei Jahre beantragt wurde, sondern beispielsweise nur für ein Jahr. Wenn Eltern dann doch für ein oder zwei Jahre verlängern wollen, da beispielsweise eine andere Betreuung nicht zu Stande gekommen ist, bedarf es hier einer Genehmigung des Arbeitgebers. In diesem Falle kann er die Verlängerung der Elternzeit ablehnen. Sollte dann eine Ablehnung erfolgen und die Elternzeit kann nicht verlängert werden, so empfiehlt es sich doch, mit dem Arbeitgeber eine Lösung wie beispielsweise Teilzeitarbeit, zu finden, um beiden Seiten gerecht zu werden.

Möchte man das dritte Jahr der Elternzeit verlängern und diesen Abschnitt aber nicht direkt im Anschluss an die ersten zwei Jahre nehmen, sondern später, so bedarf dieses einer Genehmigung seitens des Arbeitgebers. Das dritte Jahr der Verlängerung der Elternzeit kann auf einen Zeitraum bis zum vollendeten achten Lebensjahr ausgedehnt werden.

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  1. Kinder-Aktuell.de schrieb

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