Wie lange geht die Pubertät
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Ein sogenanntes Taschengeld ist ein Betrag der regelmäßig an ein Kind oder Jugendlichen bezahlt wird. Mit diesem Geld kann dieser dann seine individuellen Wünsche erfüllen und sich selber Dinge kaufen.
Der Sinn hinter dem Taschengeld ist, dass die Kinder schon früh mit dem Thema Geld vertraut gemacht werden und man ihnen so zu einem guten, selbstständigen und sinnvollen Umgang mit Geld aufzeigt.
Denn wenn das Geld verbraucht ist, hat man für den Rest der Woche oder des Monats nichts mehr. Das hat einen sehr großen Lerneffekt.
Das kommt ganz auf das Kind an. Aber es ist sinnvoll, erst ab dem 4. Lebensjahr damit zu beginnen. Vorher haben Kinder noch kein Verständnis und auch keine Relation zu dem Thema Geld. Vor allem ist es für die kleineren Kinder auch noch schwer zu sagen, dass das Geld für den Monat reichen soll.
Gerade bei den Kleinen bis ca. 10 Jahren sollte man daher das Taschengeld lieber wöchentlich einteilen. Danach kann man es ruhig auch monatlich geben, damit diese sich auch mal etwas Größeres leisten können.
Auch das ist eine individuelle Entscheidung die nicht in Stein gemeißelt ist. Hier spielt es vor allem die Rolle, was kann man sich als Eltern leisten zu geben und vor allem was soll das Kind davon kaufen. Soll es sich seine Süßigkeiten selber kaufen oder ist es eher für Spielzeug gedacht? Was kauft man als Eltern? Und was kauft das Kind?
Wichtig ist es, dass man wenn möglich das Geld jedes Jahr staffelt. Umso älter man ist, umso mehr Geld braucht man und hat man dementsprechend auch zur Verfügung. Und gerade Geschwisterkinder sollten sehen, dass jedes Alter verschieden geregelt ist.
Wenn man absolut keine Vorstellung hat was für Taschengeldbeträge sinnvoll und angemessen sind, kann man sich immer noch an die Tabellen halten, die es als Orientierung gibt.
Kindesalter: Taschengeld:
4-5 Jahre ca. 50 Cent pro Woche
6-7 Jahre ca. 1,50- 2Euro pro Woche
8-9 Jahre ca. 2-3 Euro pro Woche
10-11 Jahre ca. 13-16 Euro im Monat
12-13 Jahre ca. 18-22 Euro im Monat
14-15 Jahre ca. 25-30 Euro im Monat
16-17 Jahre ca. 35-45 Euro im Monat
Ab 18 Jahre ca. 70 Euro im Monat
Erst einmal ist wichtig zu sagen: Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, denn dieses ist nicht gesetzlich festgelegt. Und auch die Höhe ist eine Sache, die von den Eltern entschieden wird.
Das Taschengeld wird von den Eltern bezahlt. Wenn die Eltern allerdings getrennt leben ist es etwas anders. Hier muss das Taschengeld von demjenigen Elternteil bezahlt werden, wo das Kind lebt. Denn in den Unterhalt / Lebenserhaltungskosten die das andere Elternteil zahlt sind diese Kosten schon mit gedeckt.
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